Rücktritt vom Wanderritt

Mit der Buchung unserer Ritte und Kurse erklären Sie sich mit unseren Reise- und Teilnahmebedingungen einverstanden und haben diese Hinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Beim Rücktritt vom Ritt und anderen Veranstaltungen des Fischerhofes gelten die branchenüblichen Regeln.

Anreise zum Fischerhof

Die Anreisedaten werden Ihnen vorab per Mail mitgeteilt. Sollten Sie mit dem Zug anreisen wollen, ist dies bei unseren Wochenende die auf unserem Hof starten und enden möglich. Gerne holen wir sie zu unseren Transferzeiten um 17.00 und 19.00 Uhr in Montabaur am ICE Bahnhof ab.

Sollten Sie zu den angegebenen Startzeiten nicht auf dem Hof bzw. am Treffpunkt sein können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig telefonisch, da die Gruppe sonst warten muss und sich die komplette Tagesgestaltung ändern kann.

Sollte ein Reitgast nicht die vereinbarte Zeit oder den vereinbarten Treffpunkt einhalten können, kann kein Anspruch auf das Warten der Gruppe oder Ersatz auf den eventuell verpassten Ritt erhoben werden.

Reiterliche Kenntnisse

Wir bieten spezielle Ritte und Kurse für Anfänger, unerfahrene Reiter und Wiedereinsteiger an. An diesen Tagen sind wir vorwiegend in langsamem Tempo unterwegs und nehmen uns viel Zeit für Erklärungen, Übungen im Gelände und Hilfestellungen. Unerfahrenen oder ängstlichen Reitern empfehlen wir, zunächst in Absprache mit uns einen Zwei-Stunden-Ritt oder Tagesritt im Schritt zu buchen.

Bitte geben Sie bei der Buchung an, über welche Reiterfahrung Sie verfügen. Wir können dann entsprechend die Ritte und Routen planen und die Pferde zuordnen.

Sonntagsritte und Tagesritte die mit dem Hinweis "alle Gangarten" gekennzeichnet sind, sowie unsere mehrtägigen Stern- und Wanderritte setzen gute reiterliche Kenntnis und das sichere Reiten in allen Gangarten und Kondition voraus. Sprechen sie uns gerne an, wenn sie unsicher bezüglich ihrer Rittplanung sind.

Die Teilnahme an unseren Ritten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Wir sind im Gelände unterwegs und sitzen je nach Ritt mehrere Stunden im Sattel oder führen die Pferde zu Fuß auch mal durch unwegsames Gelände. Das Auf- und Absteigen im Gelände sollte daher kein Problem darstellen.

Reitbekleidung

Es ist eine dem Wetter entsprechende Reitbekleidung – mindestens aber eine dem Wetter angepasste Outdoor-Bekleidung – erforderlich. Dazu gehört insbesondere festes und geschlossenes Schuhwerk, das auch für einen längeren Fußmarsch geeignet ist sowie lange Hosen ohne störende Nähte und Verschlüsse an den Beininnenseiten. Helme und Regenmäntel können bei uns ausgeliehen werden, stehen aber nicht in allen Größen zur Verfügung. Wir empfehlen, während des Reitens einen eigenen Schutzhelm zu tragen.

Gesundheit

Körperliche Gesundheit und dem ganztägigen Reiten entsprechende Konstitution setzten wir voraus und bitten darum, uns bereits bei der Buchung darüber zu informieren, falls körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen und/oder Allergien vorliegen. Sollten sich bei Ihnen während eines Rittes Beschwerden einstellen – in welcher Form auch immer – oder Sie sich den reiterlichen Anforderungen nicht gewachsen fühlen, ist der jeweilige Rittführer bitte umgehend darüber in Kenntnis zu setzen und nicht erst nach dem Ritt.

Strassenverkehr

Beim Reiten und Führen der Pferde auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen der StVO einzuhalten und den Hinweisen und Kommandos des Rittführers unbedingt zu folgen.

Tross bei mehrtaegigen Wanderritten

Jeder Reitgast hat sich bei Wanderritten, die durch ein Trossfahrzeug begleitet werden, bitte auf maximal ein Gepäckstück zu beschränken. Lose Gegenstände oder viele kleinteilige Taschen und Beutel sind zu vermeiden. Das Gepäck sollte in Gewicht und Größe von jedem selbst getragen werden können und nicht sperrig oder empfindlich sein, da es im Tross bzw. Anhänger transportiert wird.

Die Pferde des Fischerhofes

Unsere Pferde leben in der Herde ganzjährig auf der Weide und werden artgerecht und leistungsspezifisch gefüttert. Daher bitten wir darum, auf das Füttern zusätzlicher „Leckerlis“ zu verzichten.

Reisebedingungen

Für alle Ritte gelten die gesetzlichen Reisebestimmungen – ergänzt um unsere AGB bzw. Reisebedingungen. Haben Sie Fragen zu unseren Ritten, unseren Pferden, dem Wanderreiten allgemein oder den Ausbildungsstufen und Lehrgängen der Deutschen Wanderreiter-Akademie, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gern.

Gast mit eigenem Pferd

Mit der Teilnahme an unseren Ritten erklärt sich der Reitgast mit seinem Privatpferd mit unseren Reise- und Teilnahmebedingungen einverstanden und hat diese Hinweise zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Da das Mitreiten mit unbekannten Privatpferden für uns bei der Organisation, der Unterbringung in gesonderten Paddocks sowie in der Rittführung eine besondere Herausforderung bedeutet, ist der Preis identisch mit dem der anderen Reitgäste, die auf unseren Pferden teilnehmen. Ein Preisnachlass kann daher weder vorausgesetzt noch gefordert werden.

 

Wir erwarten, dass das Pferd alle wichtigen gesundheitlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen für einen Wanderritt erfüllt.

Das Pferd sollte nervenstark und trittsicher in jedem – auch in unwegsamem Gelände – sein.

Das Pferd sollte die Kondition und Gesundheit haben, mehrere Tage hintereinander in allen 3 Gangarten zu gehen. Wir legen pro Tag durchschnittlich 25 - 30 km zurück.

Das Pferd sollte sich problemlos unserer bestehenden Herde anschließen können und an jeder vom Rittführer zugewiesenen Position in der Gruppe reitbar sein. 

Das Pferd sollte sich problemlos auch von anderen Personen halten und führen lassen.

Das Pferd sollte keinerlei Scheu haben vor Straßenverkehr inkl. vorbeifahrenden Fahrzeugen jeglicher Art, dem Überqueren von Brücken, Bahngleisen, Flussfurten etc. 

Wir versorgen unsere Pferde neben Heu unterwegs mit Quetschhafer. Sollte anderes, spezielles Futter gewünscht sein, ist dies bitte für die gesamte Zeit des gebuchten Rittes von dem Reitgast selbst mitzubringen.

Wir machen während des Rittes Pausen, das Privatpferd muss in dieser Zeit allein und angebunden warten können.

Auch bei Teilnahme mit dem Privatpferd ist aus Gründen der Sicherheit den Anweisungen und Kommandos des Rittführers zu folgen. Dies gilt im Gelände gleichermaßen wie bei der Fütterung. Alle Pferde werden gleichzeitig gefüttert, Privatpferde machen hierbei keine Ausnahme, da es sonst zu Unruhe und Futterneid innerhalb der Herde kommen kann.

Austattung von Privatpferden

Bitte beschränken Sie die Ausrüstung des Pferdes auf das Notwendige. Dazu zählt in erster Linie: Halfter, Strick, Reitzaum (der über dem Halfter getragen werden kann), Sattel, Pad, Satteltaschen, Minimum an Putzzeug (Striegel, Kardätsche, Bürste, Schwamm, Hufkratzer). Sollte das Pferd besondere Medikamente benötigen, sind diese vom Reitgast mitzubringen. Ist das Pferd beschlagen, sind Ersatzeisen und Nägel mitzubringen. Entsprechendes Werkzeug haben wir dabei – sowohl im Trossfahrzeug als auch am Sattel des Rittführers. Der Reitgast ist aber für jegliche Arbeiten am Huf seines Privatpferdes selbst verantwortlich. Die Ausrüstung des Privatpferdes ist in einem strapazierfähigen Transportbehälter mitzubringen, nicht in vielen einzelnen Beuteln.

Wie für alle Reitgäste gilt auch für Gäste mit dem eigenen Pferd: Das Trossfahrzeug sowie der Trosshänger sind aus Sicherheitsgründen ausschließlich vom Trossfahrer, dem Rittführer und/oder Co-Rittführer zu be- und entladen bzw. zu handhaben und/oder zu bedienen, nicht von den Reitgästen.

Bei weiteren Fragen zur Teilnahme mit dem Privatpferd können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie und unsere gemeinsamen Abenteuer zu Pferd!